Vom Löschweiher zum Vereinsschwimmbad

Bis zum Jahr 2008 war für Bäder, die keine Eintrittsgelder verlangten bzw. für Naturbecken oder Freigewässer keine Badeaufsicht erforderlich. Durch die Neufassung des Merkblatts 94.05 vom Feb. 2008 wurde die rechtliche Situation beim Betrieb von Bädern neu interpretiert. In dieser Regelung stellt der „Bundesverband öffentlicher Bäder e.V.“ auch für Bäder wie den Löschweiher eine Aufsichtspflicht fest und fordert Sicherungsmaßnahmen, wie man sie von normalen Freibädern kennt.

Der Vorstand des Dorfvereins Hohenthann war damit zum Handeln gezwungen, da man ihm sonst grobe Fahrlässigkeit hätte unterstellen können. Eine persönliche Haftung wollte und konnte natürlich kein Mitglied des Vorstands auf seine Schultern nehmen. Die Organisation einer Badeaufsicht war dem Dorfvorstand aber nicht zumutbar (z.B. 30 Freiwillige mit Rettungsschwimmer-Ausbildung usw.). Zudem wäre damit der Badebetrieb enorm eingeschränkt worden (nur noch auf die Zeit, in der eine Badeaufsicht am Löschi wäre, z.B. von 14-18 Uhr).
Um die ganze rechtliche Situation abzuklären, schloss sich eine kleine Arbeitsgruppe zusammen (Heidi Heiß, Hendrik Höfer, Marcus Schurer, Martin Lurz, Andreas Biehn) mit dem Ziel, eine Lösung zu finden, die sowohl eine Aufsicht beinhaltete (die für Kinder ja sehr wohl sinnvoll ist) als auch einen möglichst freien Badebetrieb ermöglichen sollte. Neben der Durchsicht der rechtlichen Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Merkblätter, Empfehlungen…), lag der Schwerpunkt der Arbeit darin, mit anderen Schwimmbadverantwortlichen, die ebenfalls ohne Badeaufsicht ihre Schwimmbäder betreiben, zu sprechen.
Die Erkenntnisse daraus bildeten die Grundlage für die neue Lösung:
Der Löschweiher durfte nicht länger ein „öffentliches“ Bad sein, sondern musste zu einem „privaten“ Bad umorganisiert werden. Dazu waren einige Maßnahmen erforderlich:
Der Löschweiher, der auch zuvor schon vom Dorfverein betrieben wurde, wurde offiziell zum „Vereinsschwimmbad“ ernannt. Dazu musste jedoch der Zugang so geregelt sein, dass es nur von „Vereinsmitgliedern“ benutzt werden kann.

Wir bitten Schwimmbad-Interessenten deshalb, den Mitgliedsantrag des Dorfvereins auszufüllen und bei einem Mitglied der Vorstandschaft abzugeben.

Der Zaun wurde auf die vorschriftsmäßige Höhe von 1,25 m umgebaut. Die Eingänge auf der Ost- und Südseite wurden abgesperrt. Der West-Eingang wurde mit einem Schloss versehen, der mit einem programmierten Chip zu öffnen ist.
Jedes erwachsene Vereinsmitglied kann einen Chip für 15€ Jahresbeitrag erwerben. Bei der Übergabe erkennt das Mitglied die Satzung und die Badeordnung mit Unterschrift an.
Die Weitergabe des Chips an Dritte ist nicht gestattet – Kinder können also im Normalfall nur zusammen mit Erwachsenen ins Bad. Ausnahmen sind Ehepartner und Kinder ab 14 Jahren, die das Bronze-Schwimm-Abzeichen haben.
Das Mitglied akzeptiert einen Haftungsausschluss für Erwachsene und die Sorgfaltspflicht für seine und mitgenommene Kinder.
Erwachsene haben gegenüber allen badenden Kindern und Jugendlichen Weisungsbefugnis, wenn eine Gefahr für Badende oder für die Anlage besteht.
Die Eingangszeiten sind 6 – 22 Uhr.
Ein Überklettern des Zaunes kommt einem Hausfriedensbruch gleich und muss auch entsprechend geahndet werden.
Weitere rechtliche Punkte (Verlust/Sperrung des Chips, Datenschutzregelung, …) werden in der Badeordnung geregelt und müssen durch Unterschrift anerkannt werden.
Um die Sicherheit zu erhöhen, werden Rettungsringe sowie eine Rettungsstange im Gelände des Löschweihers angebracht. Der Übergang vom Nichtschwimmer- zum Schwimmerbereich wird farblich noch deutlicher gekennzeichnet.

Mit diesen Maßnahmen entfällt eine öffentlich geregelte Badeaufsicht. Es ist jedoch jeder erwachsene Besucher zu Sorgfalt und zur Ersten Hilfe verpflichtet.

Der Winterbetrieb kann mit diesen Regelungen ebenfalls aufrechterhalten werden. Die Sicherheit wird dadurch erhöht, dass das Schloss bei Minusgraden erst nach Prüfung der Eisdecke zum Öffnen freigeschaltet wird.
Damit alle Bürger der gesamten Umgebung, nicht nur Hohenthanner, Mitglied werden und damit einen Chip kaufen können, wurde die bisherige Satzung des Dorfvereins entsprechend erweitert.
Diese Vorgehensweise wurde sowohl mit dem Bürgermeister, als auch mit dem Gemeinderat abgestimmt. Man ist sich einig, dass hier eine gute Lösung gefunden wurde, um den Vereinsvorstand von einer Haftungspflicht zu befreien, die er nicht hätte tragen können. Die Verantwortung bzw. Sorgfaltspflicht bleibt, wie es auch gesetzlich geregelt ist, bei den Eltern.
Mit dieser Lösung können sich Kinder wie Erwachsene weiter über die Nutzung vom „Löschi“ freuen – seit vielen Jahren ein zentraler Ort des gemeinsamen Dorflebens für alle.